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   VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399   

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https://dejure.org/2015,29281
VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399 (https://dejure.org/2015,29281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399 (https://dejure.org/2015,29281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. September 2015 - 9 ZB 14.30399 (https://dejure.org/2015,29281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Asylrecht Türkei; rechtliches Gehör; Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Verfolgung eines kurdischen Volkszugehörigen in der Türkei; Verletzung des rechtlichen Gehörs bzgl. Kenntnisnahme des Vorbringens einer Partei zu Verwundungen

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Verfolgung eines kurdischen Volkszugehörigen in der Türkei; Verletzung des rechtlichen Gehörs bzgl. Kenntnisnahme des Vorbringens einer Partei zu Verwundungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 2632/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399
    Die als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage, ob kurdische Volkszugehörige, die in einer ausweglosen Situation aus ihrer Heimatregion fliehen mussten, um nicht weiter den ständigen Übergriffen der türkischen Sicherheitsbehörden ausgesetzt zu sein, tatsächlich keiner Verfolgung ausgesetzt sind und eventuell im Westen eine inländische Fluchtalternative haben und ob ihnen im Falle einer Rückkehr in der Türkei die Gefahr droht, unmenschlich behandelt und inhaftiert zu werden, ist maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls abhängig und im Übrigen durch die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. SächsOVG, U.v. 22.11.2014 - A 3 A 519/12 - juris; VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris; OVG NW, U.v. 2.7.2013 - 8 A 2632/06.A - juris; BayVGH, U.v. 27.4.2012 - 9 B 08.30203 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399
    Die als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage, ob kurdische Volkszugehörige, die in einer ausweglosen Situation aus ihrer Heimatregion fliehen mussten, um nicht weiter den ständigen Übergriffen der türkischen Sicherheitsbehörden ausgesetzt zu sein, tatsächlich keiner Verfolgung ausgesetzt sind und eventuell im Westen eine inländische Fluchtalternative haben und ob ihnen im Falle einer Rückkehr in der Türkei die Gefahr droht, unmenschlich behandelt und inhaftiert zu werden, ist maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls abhängig und im Übrigen durch die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. SächsOVG, U.v. 22.11.2014 - A 3 A 519/12 - juris; VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris; OVG NW, U.v. 2.7.2013 - 8 A 2632/06.A - juris; BayVGH, U.v. 27.4.2012 - 9 B 08.30203 - juris).
  • OVG Sachsen, 20.11.2014 - A 3 A 519/12

    Folgeantrag eines türkischen Asylbewerbers wegen exilpolitischen Aktivitäten

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399
    Die als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage, ob kurdische Volkszugehörige, die in einer ausweglosen Situation aus ihrer Heimatregion fliehen mussten, um nicht weiter den ständigen Übergriffen der türkischen Sicherheitsbehörden ausgesetzt zu sein, tatsächlich keiner Verfolgung ausgesetzt sind und eventuell im Westen eine inländische Fluchtalternative haben und ob ihnen im Falle einer Rückkehr in der Türkei die Gefahr droht, unmenschlich behandelt und inhaftiert zu werden, ist maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls abhängig und im Übrigen durch die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. SächsOVG, U.v. 22.11.2014 - A 3 A 519/12 - juris; VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris; OVG NW, U.v. 2.7.2013 - 8 A 2632/06.A - juris; BayVGH, U.v. 27.4.2012 - 9 B 08.30203 - juris).
  • VGH Bayern, 24.07.2015 - 9 ZB 14.30457

    Asylrecht Sierra Leone; Abschiebungsverbot; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399
    Das Asylverfahrensrecht kennt jedoch in § 78 Abs. 3 AsylVfG - im Gegensatz zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung nicht (BayVGH, B.v. 24.7.2015 - 9 ZB 14.30457 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 B 08.30203

    Asylrecht Türkei; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Widerruf des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399
    Die als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage, ob kurdische Volkszugehörige, die in einer ausweglosen Situation aus ihrer Heimatregion fliehen mussten, um nicht weiter den ständigen Übergriffen der türkischen Sicherheitsbehörden ausgesetzt zu sein, tatsächlich keiner Verfolgung ausgesetzt sind und eventuell im Westen eine inländische Fluchtalternative haben und ob ihnen im Falle einer Rückkehr in der Türkei die Gefahr droht, unmenschlich behandelt und inhaftiert zu werden, ist maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls abhängig und im Übrigen durch die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. SächsOVG, U.v. 22.11.2014 - A 3 A 519/12 - juris; VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris; OVG NW, U.v. 2.7.2013 - 8 A 2632/06.A - juris; BayVGH, U.v. 27.4.2012 - 9 B 08.30203 - juris).
  • VGH Bayern, 30.03.2015 - 13a ZB 15.30052

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399
    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb dieser Frage eine allgemeine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 9 ZB 10.30236 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 30.3.2015 -13a ZB 15.30052 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 16.07.2015 - 13a ZB 15.30028

    Rechtliches Gehör; Beweisantrag; Protokoll; Beweisanregung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 13a ZB 15.30028 - juris Rn. 4; Kraft in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 138 Rn. 31 f).
  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 9 ZB 10.30236

    Asylrecht Uganda; rechtliches Gehör; Divergenz; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399
    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb dieser Frage eine allgemeine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 9 ZB 10.30236 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 30.3.2015 -13a ZB 15.30052 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 18.12.2015 - 9 ZB 15.50140

    Verwaltungsgerichte, Beweisantrag, Gehörs, Klägers, VGH München, Asylrecht

    Das Asylverfahrensrecht kennt in § 78 Abs. 3 AsylG - im Gegensatz zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung nicht (BayVGH, B. v. 22.9.2015 - 9 ZB 14.30399 - juris Rn. 4).

    Abgesehen davon, dass der anwaltlich vertretene Kläger keinen Beweisantrag gestellt hat, ist auch nicht ersichtlich oder dargelegt, dass sich dem Verwaltungsgericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung auch ohne entsprechendes Beweisbegehren des anwaltlich vertretenen Klägers hätte aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B. v. 22.9.2015 - 9 ZB 14.30399 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 9 ZB 12.30404

    Asylberechtigung - Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung von

    Dessen ungeachtet steht Kurden in der West-Türkei trotz der auch dort problematischen Sicherheitslage und der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen eine inländische Fluchtalternative offen (vgl. SächsOVG, U. v. 7.4.2016 - 3 A 557/13.A; BayVGH, B. v. 22.9.2015 - 9 ZB 14.30399; OVG NW, B. v. 29.7.2014 - 8 A 1678/13.A; VGH BW, U. v. 27.8.2013 - A 12 S 561//13; OVG LSA, U. v. 14.3.2012 - 3 L 152/09; OVG Saarl, U. v. 25.8.2011 - 3 A 35/10 sämtliche juris und jeweils m. w. N.).
  • VG Augsburg, 19.11.2019 - Au 6 K 17.34205

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen türkischen Kurden

    Unabhängig davon steht Kurden in der Westtürkei trotz der auch dort problematischen Sicherheitslage und der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen eine inländische Fluchtalternative offen (vgl. SächsOVG, U.v. 7.4.2016 - 3 A 557/13.A; BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 9 ZB 14.30399, alle juris).
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